Bundesweit stoppen Gerichte kommunale Sperrmüllmonopole
In seiner gestern veröffentlichten Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin das Verbot der Berliner Umweltverwaltung gegen sechs private Entsorger aufgehoben, Sperrmüll aus privaten Haushalten zu sammeln. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt die Entscheidung, die sich in eine ganze Reihe von bundesweit gefällten Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Sperrmüllsammlung durch private Entsorger einreiht.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Erst das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 hat den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, durch fadenscheinige Begründungen unliebsame private Konkurrenz mit dem Mittel der Untersagung aus dem Weg zu räumen. Dass nun immer mehr Gerichte diesem Treiben Einhalt gebieten, ist ein gutes Signal für den Bürger, der sich künftig auf dem Markt wieder den Anbieter aussuchen kann, der ihm die beste Leistung zum besten Preis anbietet.“
Betroffen von der Untersagung waren etwa Entsorger, die für die Sperrmüllentsorgung beispielsweise Container bereitstellten. Diesen Markt komplett dem Wettbewerb zu entziehen und letztlich höhere Preise für den Verbraucher zu verursachen, könne nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers gelegen haben, so Peter Kurth. Entscheidungen von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten wie in Schleswig-Holstein, Sachsen und jüngst in Berlin bestätigen diese Sichtweise.
Völlig aus der Luft gegriffen sei der Vorwurf, die privaten Entsorger betrieben „Rosinenpickerei“ zu Lasten der Berliner Stadtreinigung. Denn einerseits habe das Gericht festgestellt, dass bei einem jährlichen Volumen von etwa 52 800 t Sperrmüll in Berlin insgesamt lediglich etwa 8 Prozent der Abfallmenge durch Private gesammelt würden und schon allein deshalb nicht von einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit des kommunalen Entsorgers auszugehen sei. Andererseits gehe diese Behauptung völlig an der Realität vorbei. „Wer eine attraktive Dienstleistung zu realistischen Preisen und mit gutem Service anbietet, muss sich um die Beauftragung durch die Kunden, ihren Sperrmüll zu entsorgen, auch keine Gedanken machen. Wir hoffen, dass auch kommunale Entsorger bereit sind, sich diesem Wettbewerb um den Kunden zu stellen und nicht auf wettbewerbsfeindliche Monopole zu setzen“, so Peter Kurth weiter.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) - Presseinformation vom 13.01.2016