Verstaatlichung der Entsorgungsbranche stoppen!
Für die private Recycling- und Entsorgungswirtschaft gerät das für freien Wettbewerb und Wachstumschancen erforderliche harmonische Zusammenwirken von Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Subsidiarität und sozialer Marktwirtschaft in den letzten Jahren immer mehr in eine Schieflage, stellte Rechtsanwalt Stephan Jäger, Fachanwalt für Umweltrecht, auf dem bvse-Branchenforum 2016 fest.
Der Gesetzgeber verschärft ständig den Rechtsrahmen für die Branche. Dies führt regelmäßig dazu, dass die Interessen der Privatwirtschaft und deren unternehmerischer Gestaltungsraum immer weiter geschwächt werden, während im gleichen Atemzug der Handlungsspielraum für die Eigeninteressen der öffentlich-rechtlichen Betriebe wächst, so Jäger.
Mit der zunehmenden Verflechtung von Judikative, Legislative und Exekutive gehen zudem Verschiebungen in der Gewaltenteilung einher. Gerichte übernehmen mehr und mehr Verwaltungsarbeit, Behörden entwickeln sich von Staatsdienern zu Staatslenkern. Die öffentliche Hand erhält vom Gesetzgeber zunehmend mehr Möglichkeiten, auf den Rechtsrahmen Einfluss zu nehmen und darin vor allem wirtschaftliche Partikularinteressen durchzusetzen. In der Konsequenz findet eine Wettbewerbsverzerrung statt, deren Folgen vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe zu tragen haben.
“Dazu gibt es genügend Beispiele im Abfall- und Immissionsschutzrecht, aber am Beispiel des § 18 KrWG zur Gewerblichen Sammlung wird die verwaltungsrechtliche Schizophrenie besonders deutlich”, so Jäger. „Dieselbe öffentliche Hand entscheidet einerseits als Staatsbehörde, ob die öffentliche Hand andererseits als Selbstverwaltungskörperschaft in ihrem Interesse durch gewerbliche Sammlungen beeinträchtig wird. Dies hat zu einer Prozesslawine von Untersagungsverfügungen geführt, in der die privaten Unternehmer durchaus Recht erhalten haben. Allerdings setzt der erhöhte Aufwand, solche juristischen Übergriffe abzuwehren, die Unternehmen zusätzlich unter Druck und einer großen Unsicherheit aus”, beschrieb der Rechtsexperte die Situation.
In diesem Zusammenhang zweifelte der Rechtsanwalt mit dem Schwerpunktbereich "öffentliche Genehmigungsverfahren und Abfallrecht" auch noch einmal die angeblich positiven Ergebnissen der INTECUS-Studie “Evaluierung der Praxis gewerblicher Sammlungen” an, die im April 2016 veröffentlicht wurde. Diese kam zu dem Schluss, dass gewerbliche Sammlungen in der Abfallwirtschaft nur selten von den zuständigen Behörden untersagt werden. Ihm seien aus der eigenen Praxis genügend Fälle bekannt, in denen es zu Untersagungen gekommen ist und die einst selbstständigen Unternehmen aufgegeben hätten, weil ihnen die finanziellen Mittel für die Beschreitung des Rechtsweges gefehlt hätten, bemerkte Jäger. Alle diese Fälle seien in der Studie unterschlagen worden.
Außerordentlich belastend und investitionshemmend sind vor allem auch restriktive umweltrechtliche Vorgaben, wie sie beispielsweise im neuen Entwurf der TA-Luft zu finden sind. Die Branche hält bereits hohe Standards ein und hat in der Vergangenheit kein nachweislich hohes Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt verursacht. Somit sind Anforderungen, die teilweise sogar über Anforderungen im EU-Recht hinausgehen, weder plausibel noch gerechtfertigt, hob Jäger hervor.
Bedenklich ist überdies, dass Behörden versuchen, ihre Kontroll- und Zugriffsmöglichkeiten deutlich zu erhöhen. In der Praxis ist dies beispielsweise an der Tendenz, möglichst viele Abfälle in den Bereich der „gefährlichen Abfälle“ zu verlegen, abzulesen. Als weiteres Beispiel dafür lässt sich auch die novellierte Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) anführen, deren umfangreiche Änderungen Behörden massive Durchgriffsmöglichkeiten an die Hand geben, die einen so nicht hinnehmbaren Eingriff in die Gewerbefreiheit darstellen.
Privilegien im Finanz- und Steuerrecht und die Änderungen im Vergaberecht, mit den Optionen zur interkommunalen Zusammenarbeit und Inhouse-Vergabe, ebnen den öffentlich-rechtlichen Unternehmen zusätzlich den Weg dafür, sich einem freien und fairen Wettbewerb zu entziehen, machte der Rechtsexperte deutlich.
Die privaten kleinen und mittelständischen Betriebe versuchen einstweilen, mit der Umsetzung innovativer Ideen in Nischen zu überleben oder weitere Standbeine zu schaffen. Und auch hier zeigen sich die ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Während Privatunternehmen mit teilweise beträchtlichen Investitionskosten ein hohes Unternehmerrisiko eingehen, hält sich das Geschäftsrisiko öffentlich-rechtlicher Betriebe in Grenzen. Gebietskörperschaften haften nur für die Schulden des öffentlichen Unternehmens. Für Managementfehler wird dagegen der Steuerzahler oder bei Insolvenzunfähigkeit gar der Staat zur Kasse gebeten. “Die Branche muss sich gemeinsam mit ihren Verbänden verschärft gegen diese öffentlich-rechtliche Mauerpickerei zur Wehr setzen und dem Voranschreiten einer Verstaatlichung der Entsorgungsbranche entgegenwirken”, lautete das Fazit des branchenerfahrenen Juristen.
Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. – Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling – Presseinformation vom 02.12.2016