Vollzug muss Altgeräterückgabe beim Handel konsequent durchsetzen
Der Handel muss ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte seit dem 25. Juli 2016 zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Nach Ansicht des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling gibt es durchaus Anlaufschwierigkeiten. Hier sei der Handel gefordert.
Der bvse-Vizepräsident und Fachverbandsvorsitzender Klaus Müller stellt hierzu fest: "Der Motor stottert noch, aber die Richtung stimmt. Es gibt nach unserem Eindruck noch Händler, die es versäumt haben, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register registrieren zu lassen oder ihre Kunden deutlich darauf hinzuweisen, dass sie ihre Altgeräte kostenlos abgeben dürfen. Gerade der Online-Handel hat wohl noch Umstellungsschwierigkeiten. Der Vollzug ist hier gefordert, in der gegenwärtigen Anfangsphase konsequent vorzugehen."
Keine Aussage kann Müller darüber treffen, ob durch die neue Regelung ein höheres Aufkommen von Altgeräten bei den Mitgliedsunternehmen zu verzeichnen ist. Klaus Müller: "Der Zeitraum seit dem 25. Juli ist hierfür zu knapp bemessen. Für eine Zwischenbilanz ist es daher zu früh. Entscheidend ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher es mit der neuen Rücknahmepflicht erheblich leichter haben, ihre Altgeräte zurückzugeben."
Quelle: Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) - Presseinformation vom 26.08.2016